Ab sofort können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Der Antrag wird automatisch an das jeweils zuständige Studenten- oder Studierendenwerk weitergeleitet und kann auf www.überbrückungshilfe-studierende.de gestellt werden. Die Anträge werden ab dem 25. Juni 2020 bearbeitet und ausgezahlt.
Wie funktioniert die Überbrückungshilfe?
Die Überbrückungshilfe richtet sich an Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Sie unterstützt diese Studierenden mit jeweils bis zu 500 € in den Monaten Juni, Juli und August 2020, solange die Notlage fortbesteht. Die Überbrückungshilfe ist in den drei Monaten jeweils neu zu beantragen.
Wer kann eine Überbrückungshilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Studierende aus dem In- und Ausland können den Zuschuss erhalten. Es gibt keine Altersbegrenzung.
Weitere Fragen werden auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beantwortet.
Foto: Timo Wilke/Studentenwerk SH