Häufig gestellte Fragen zu Bewerbung und Studiengebühren

Auf dieser Seite haben wir einige Informationen rund um häufige Fragestellungen zu den Themen Bewerbung und Studiengebühren für Sie zusammengestellt. Selbstverständlich beantworten wir Ihre Fragen gerne auch persönlich. Hierzu wenden Sie sich bitte an unser Studierendensekretariat.

Bewerbung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich im Bachelor-Studium aufgenommen werde?

Bis zum Studienbeginn müssen Sie die Hochschulzugangsberechtigung nachweisen – also Abitur oder Fachhochschulreife. Nur der schulische Teil der Fachhochschulreife reicht nicht aus. Bewerber und Bewerberinnen mit einem Notendurchschnitt von 2,5 und besser erhalten, soweit freie Studienplätze verfügbar sind, direkt eine Zusage von uns. Wird ein Notendurchschnitt von 2,5 nicht erreicht, beziehen wir auch andere Kriterien wie Lebenslauf, Motivation oder weitere Erfahrungen mit ein.

Gibt es einen NC?

Die FH Wedel möchte auch Interessierten mit einem weniger guten Abschluss ein Studium ermöglichen. Deshalb gibt es keinen NC. Die Hochschule hat im § 2 der Einschreib- und Zulassungsordnung für die einzelnen Bachelor-Studiengänge entsprechende Auswahlkriterien festgelegt. Neben der Abschlussnote des Abiturs oder der Fachhochschulreife sind auch die Leistungen in den für den jeweiligen Studiengang relevanten Fächer (z. B. Naturwissenschaften für Wirtschaftsingenieurwesen, Englisch für Betriebswirtschaftslehre) relevant.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich im Master-Studium aufgenommen werde?

Bis zum Studienbeginn müssen Sie unter anderem einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,9 oder besser in einem fachlich eng verwandten Studiengang nachweisen. Die weiteren Voraussetzungen können Sie in der Einschreib- und Zulassungsordnung im § 3 „Zulassung in Master-Studiengänge und Auswahlkriterien“ nachlesen.

Wie sind die Bewerbungsfristen?

Sie können sich jederzeit bei uns bewerben. Für einen Studienstart zum Wintersemester bewerben Sie sich bis zum 31. August, für einen Start im Sommersemester bis zum 28. Februar. Gegebenenfalls werden die Bewerbungsfristen um bis zu einen Monat verlängert. Für das Sommersemester 2021 können Sie sich bis zum 31. März bewerben. Die Studienplätze vergeben wir nach Eignungskriterien in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Bewerbungen. Je früher Sie sich bewerben, desto höher sind Ihre Chancen auf einen der Studienplätze.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Bewerbung?

Bezüglich der Bearbeitung der Bewerbungen warten wir nicht das Ende der Bewerbungsfrist ab, sondern wir vergeben die verfügbaren Studienplätze in der Reihenfolge des Eintreffens der Bewerbungen. Sie profitieren bei uns daher von einer zeitigen Bewerbung. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen unsere Zulassungsentscheidung. Dieses ist natürlich abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufkommen und der personellen Situation hinsichtlich Ferienzeit und/oder eventueller Ausfallzeiten wegen Krankheit. Die Bearbeitung einer Bachelor-Bewerbung nimmt dabei in der Regel weniger Zeit in Anspruch als die Bearbeitung einer Master-Bewerbung.

Benötige ich schon eine Exmatrikulationsbescheinigung zum Zeitpunkt meiner Bewerbung?

Nein. Wenn Sie von Ihrer aktuellen Hochschule wechseln und bei uns weiter studieren möchten, benötigen wir für unsere Zulassungsentscheidung noch nicht Ihre Exmatrikulationsbescheinigung. Bitte legen Sie Ihren Unterlagen aber ein aktuelles, von der Hochschule ausgestelltes, Notenkonto sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei. Wenn wir uns für Sie entscheiden, müssen Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung sowie Ihr endgültiges Notenkonto vor Studienbeginn nachreichen, damit Sie sich einschreiben können.

Warum brauche ich einen Lebenslauf und ist ein Motivationsschreiben der Bewerbung beizulegen?

Wir treffen unsere Zulassungsentscheidungen anhand Ihrer eingereichten Unterlagen. Mit den bereitgestellten Unterlagen versuchen wir, uns ein Bild von Ihnen zu machen, um eine Auswahlentscheidung zu treffen. Insbesondere bei Bewerbern, deren Zensuren nicht aussagekräftig genug sind, stellt der eingereichte Lebenslauf eine Hilfe für unsere Zulassungsentscheidung dar. Anhand Ihres Werdegangs lassen sich Ansatzpunkte für Ihre Motivation erkennen, warum Sie einen bestimmten Studiengang bei uns studieren möchten. Daher freuen wir uns über aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, die uns unsere Aufnahmeentscheidung erleichtern. Ein Motivationsschreiben kann daher hilfreich und sinnvoll sein, ist aber nicht zwingend notwendig.

Werden mein Vorstudium oder außerhalb einer Hochschule erworbene Kompetenzen im Rahmen eines Studiums an der FH Wedel anerkannt?

Sofern Sie sich Leistungen eines Vorstudiums oder anderweitiger Kompetenzen, die Sie außerhalb eines Studiums erworben haben, für Ihr Studium bei uns anrechnen lassen möchten, können Sie einen entsprechenden Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Studienbeginn an unser Prüfungsamt stellen. Die entsprechende Regelung finden Sie in unserem § 8 unserer Prüfungsverfahrensordnung, die Ihnen als Ausdruck auch bereits mit unserem Studienvertrag per Post zugegangen ist.

Bitte beachten Sie eventuell anfallende Gebühren, sofern Sie sich mehr als 15 ECTS anrechnen lassen möchten. Ihrem Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Beglaubigter Notennachweis, sofern dieser nicht schon bei der Bewerbung eingereicht wurde
  • Modulbeschreibung für die Fächer, welche Sie sich anerkennen lassen möchten
  • Erklärung, für welche Leistungen unseres Curriculums Sie diese Anerkennung als Ersatz wünschen

Die Prüfung auf Anerkennung wird dann zum Studienbeginn von uns durchgeführt.

Wird meine Zeit nach dem Abitur (z. B. Ausbildung, Auslandsaufenthalt, FSJ) als Wartesemester angerechnet?

Als private Fachhochschule arbeiten wir nicht mit dem Kriterium „Wartesemester“ bei der Studienplatzvergabe.

Ich habe bereits eine Ausbildung absolviert. Wird mir dies bei der Aufnahmeentscheidung positiv angerechnet?

Wir treffen unsere Zulassungsentscheidung anhand des Gesamtbilds Ihrer eingereichten Unterlagen. Eine gut absolvierte Ausbildung kann das Gesamtbild in jedem Fall positiv beeinflussen.

Ich habe mein Bachelor-Studium an der FH Wedel absolviert. Muss ich für meine Bewerbung im Master-Studium auch eine Bearbeitungsgebühr zahlen?

Nein. Wenn Sie bereits Ihr Bachelor-Studium erfolgreich bei uns absolviert haben und sich gleich im Anschluss für ein Master-Studium bei uns entscheiden, erlassen wir Ihnen die Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme in das Master-Studium.

Kann ich mich schon vor Erhalt meines Abitur- oder Fachhochschulzeugnisses an der FH Wedel bewerben und welche Dokumente muss ich der Bewerbung mindestens beilegen?

Das ist möglich. Bitte senden Sie uns dazu folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter Studienvertrag
  • Letzten drei Halbjahreszeugnisse
  • Lebenslauf
  • Passbild
  • Beidseitige Kopie Ihres Personalausweises
  • Meldebescheinigung

Wenn wir Ihnen anhand dieser Unterlagen bereits einen Studienplatz anbieten können, so erhalten Sie als Reaktion von uns Ihren Zulassungsbescheid/Studienvertrag, zusammen mit der Aufforderung, Ihr Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie sowie Ihre Krankenkassenbescheinigung rechtzeitig vor Studienbeginn nachzureichen.

Können wir anhand Ihrer Unterlagen noch keine Zulassungsentscheidung fällen, so teilen wir Ihnen dies mit und bitten Sie, uns Ihre Abschlussdokumente nach Erhalt nachzureichen. Ihre Unterlagen legen wir in diesem Fall solange auf Wiedervorlage.

Was muss ich bei einem Studium in Teilzeit beachten und wie stelle ich einen Antrag auf Teilzeitstudium?

Ein Studium in Teilzeit ist für jene Studierenden sinnvoll, deren Lebensumstände ein Vollzeitstudium nicht zulassen, etwa, weil sie beruflich stark eingebunden sind, ein Kind betreuen, einen Angehörigen pflegen oder chronisch erkrankt sind.

Ein Teilzeitstudium kann studienjahrweise für mindestens ein Studienjahr beantragt werden. Der Antrag ist mit dem Einschreibungsantrag zum Studium zu stellen. Bitte beachten Sie ferner, dass Sie bei einem Teilzeitstudium maximal 35 Leistungspunkte pro Studienjahr erwerben dürfen. Andernfalls behalten wir uns vor, die Gewährung des Teilzeitantrages zu widerrufen und auf Vollzeit umzustellen. Die Übergangsprüfungen gemäß § 16a der Prüfungsverfahrensordnung müssen auch im Teilzeitstudium innerhalb von fünf Studiensemestern bestanden werden.

Was muss ich bei einem Studiengangwechsel innerhalb der FH Wedel beachten?

Leistungen, die Sie an der FH Wedel erbracht haben, werden bei einem Studiengangs- oder Studienordnungswechsel auf Antrag übernommen. Fehlversuche von Prüfungsleistungen der FH Wedel werden von Amts wegen anerkannt. Den Antrag müssen Sie spätestens zwei Monate nach Semesterbeginn des ersten Studiensemesters beim Prüfungsamt stellen.

Ich habe kein Abitur. Kann ich trotzdem an der FH Wedel studieren?

Besitzen Sie keine schulische Hochschulzugangsberechtigung, sondern eine Berufsausbildung mit entsprechender Berufserfahrung, ist ein Studium an der FH möglich. Die genauen Bestimmungen ohne eine Hochschulzugangsberechtigung entnehmen Sie bitte dem § 10 unserer Einschreib- und Zulassungsordnung.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bachelor of Arts und einem Bachelor of Science?

Bei der Unterscheidung der beiden Titel handelt es sich um eine Beschreibung der Inhalte. Unter dem Begriff „Arts“ werden alle geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächer zusammengefasst, während mit „Science“ die mathematisch/informationstechnischen und naturwissenschaftlichen Fächer bezeichnet werden. In der Tradition unserer Hochschule ist daher auch der Studiengang Betriebswirtschaftslehre informationstechnisch geprägt und führt zu einem Abschluss Bachelor of Science.

Gibt es Veranstaltungen vor Studienbeginn?

Die FH Wedel ermöglicht es Ihnen, einen Mathe-Brückenkurs zu besuchen. Der Brückenkurs ist ein freiwilliges Angebot und zusätzlich kostenpflichtig. Die Teilnahme ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn der Übergang von der Schule zur Hochschule nicht nahtlos erfolgt oder die schulischen Leistungen nur befriedigend waren. Zusammen mit dem Mathe-Brückenkurs bieten wir Ihnen die kostenfreie Teilnahme an der Orientierungswoche an. Darin geht es beispielsweise um folgende Themen:

  • Rundgang
  • Mentorengespräche
  • Einführung in die Rechenzentren
  • Vorträge zu Lernstrategien für ein erfolgreiches Studium, zur Prüfungsverfahrensordnung, zu Steuern und Finanzen

Die Orientierungswoche eignet sich hervorragend, erste Kontakte zu Kommilitonen zu knüpfen.

Studiengebühren

Warum erhebt die FH Wedel Studiengebühren?

Die FH Wedel ist eine staatlich anerkannte, private Fachhochschule. Da die Gelder der Landesförderung für unser anspruchsvolles Studienangebot nicht ausreichen, müssen wir zusätzlich Studiengebühren erheben, um die laufenden Kosten des gesamten Studienbetriebs zu decken.

Welche weiteren Kosten fallen neben den Studiengebühren an?

Unsere Gebührenordnung ist Teil unseres Aufnahmeantrags/Studienvertrags. Bei vielen der dort aufgeführten Gebühren handelt es sich um Gebühren, die beispielsweise nur dann fällig werden, wenn Sie Fristen versäumt haben.

Neben den Studiengebühren müssen Sie jedes Semester einen Studentenwerksbeitrag zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr ist im Hochschulgesetz verankert und betrifft jede Person, die in der Bundesrepublik Deutschland als Studierender eingeschrieben ist. Empfänger für diese Gebühr ist das jeweils zuständige Studentenwerk. Diese Gebühr kommt also nicht uns, sondern allen Studierenden zu Gute, da mit diesen Geldern zum Beispiel das Studentenwohnheim sowie die Cafeteria und Mensa finanziert werden.

Sofern Sie den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre oder den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen belegen, bedenken Sie bitte die anfallenden Gebühren für das verpflichtende Auslandssemester sowie die Kosten für die Lebenshaltung und Unterbringung im Ausland.

Ist ein Semesterticket (HVV-Ticket) in der Semestergebühr enthalten?

Nein. Da sich bei einer Umfrage keine Mehrheit von Studierenden für das Angebot eines Semestertickets ausgesprochen hat, bieten wir dieses nicht an. Wir stellen Ihnen jedoch selbstverständlich gerne zu Öffnungszeiten unseres Sekretariats einen entsprechenden Berechtigungsnachweis für die vergünstigte Nutzung des HVV aus. Ein Antragsformular erhalten Sie im Studierendensekretariat. Die Bescheinigung stellen wir jeweils Anfang des Semesters für das laufende Semester aus.

Wo finde ich meinen Gebührenbescheid?

Mit Zusage des Studienvertrags erhalten Sie Zugangsdaten zum Studierendenportal "myCampus". Ihr Gebührenbescheid ist dort unter dem Studienablaufplan hinterlegt.

Was muss ich bei der Überweisung meiner Studiengebühren beachten?

Für Ihre Studiengebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid über das Studierendenportal myCampus. Der Bescheid hängt an Ihrem Studienablaufplan. Alle Informationen zu Höhe der Gebühr, der Bankverbindung und dem korrekten Verwendungszweck entnehmen Sie bitte diesem Gebührenbescheid.

Bis wann muss ich die Studiengebühren bezahlen?

Sie müssen Ihre Studiengebühren spätestens zum Semesterbeginn (1. April zum Sommersemester oder 1. Oktober zum Wintersemester) zahlen.

Warum bekomme ich eine Zahlungserinnerung?

Sie erhalten von uns eine Zahlungserinnerung, wenn Sie die anfallenden Gebühren noch nicht beglichen haben oder wir Ihre Zahlung, aufgrund einer fehlenden Matrikelnummer im Verwendungszweck der Überweisung, nicht zuordnen konnten.

Warum bekomme ich eine Zahlungserinnerung, obwohl ich einen Teilbetrag gezahlt habe?

Ab dem zweiten Semester ist es möglich, die Studiengebühren in Raten zu zahlen. Dafür müssen Sie mit uns vorab eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben. Liegt diese Vereinbarung nicht vor, dürfen keine Ratenzahlungen vorgenommen werden.

Ab wann und wie kann ich eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen?

Gemäß Gebührenordnung ist ab dem zweiten Semester eine Ratenzahlung nach Absprache mit der Buchhaltung und Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung möglich. Es wird ein Ratenzahlungsaufschlag in Höhe von 90,00 Euro fällig (Stand 10/24).

Warum sollte ich mir vor der Exmatrikulation wichtige Unterlagen wie die Immatrikulationsbescheinigungen und die Gebührenbescheide ausdrucken?

Es handelt sich um wichtige Unterlagen, die gut aufzubewahren sind, da sie beispielsweise vom Finanzamt oder später für die Rente benötigt werden. Auf diese Unterlagen haben Sie nach der Exmatrikulation keinen Zugriff mehr und können diese nur gegen eine Bearbeitungsgebühr/Vorkasse erhalten.

Wie schreibe ich mich als Student bei der FH Wedel ein?

Durch die Überweisung Ihrer Semestergebühren für das Studierendenwerk erklären Sie die Einschreibung für Ihr Studium. In diesem Zuge müssen Sie auch unseren aktuellen AGB und der aktuellen Gebührenordnung zustimmen.

Über unser Campusmanagementsystem CAS (MyCampus) können Sie in den darauffolgenden Wochen ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie Ihre Semesterbescheinigung selbst ausdrucken. Ihr Studentenausweis ist nur in Verbindung mit Ihrer aktuellen Semesterbescheinigung gültig. Diesen Prozess müssen Sie jedes Semester als "Rückmeldung" erneut durchführen.

Was ist eine Identitätsprüfung?

Einen Teil unseres Einschreibprozesses stellt die Identitätsprüfung dar. Diese kann erst dann von uns durchgeführt werden, wenn Sie den Einschreibprozess online vorgenommen haben. Die Identitätsprüfung ist der letzte Schritt dieser Online-Ersteinschreibung. Ohne diesen Schritt ist die Einschreibung nicht abgeschlossen und damit nicht wirksam. Identitätsprüfung bedeutet, dass Sie mit Ihrem Personalausweis zu unseren Öffnungszeiten zu uns in das Sekretariat kommen, damit wir anhand Ihres Personalausweises und Ihrer Person Ihre Identität prüfen können. Eventuelle Abweichungen zwischen Ihren Angaben bei der Online-Einschreibung und den von uns (aufgrund Ihrer Bewerbungsunterlagen) erfassten Angaben können in diesem Prozess korrigiert werden.

Wann bekomme ich meinen Studentenausweis?

Nachdem die Einschreibung und Identitätsprüfung erfolgreich durchgeführt wurden, erhalten Sie im Studierendensekretariat Ihren Studentenausweis. Bitte beachten, Sie dass Ihr Studentenausweis nur in Verbindung mit Ihrer aktuellen Semesterbescheinigung gültig ist.

Wann bekomme ich was von der Hochschule für einen BAföG-Antrag?

Für die Beantragung von BAföG benötigt das BAföG-Amt Ihre Immatrikulationsbescheinigung. Diese können Sie sich zu Studienbeginn nach erfolgreicher Online-Einschreibung im Online-Sekretariat selbst ausdrucken. Eine Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift der FH Wedel ist für die Erstbeantragung von BAföG nicht erforderlich.

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