Häufig gestellte Fragen zum dualen Studium

Kann ich zum Sommer- und Wintersemester mit dem dualen Studium beginnen?

Ein Studienbeginn ist grundsätzlich zu jedem Semester möglich. Bei den Informatikstudiengängen kann sich ein Beginn zum Sommersemester jedoch Studienzeitverlängernd auswirken. Eine Ausnahme bilden die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurwesen.

Gibt es einen inhaltlichen Unterschied zwischen den dualen und den Vollzeit-Studiengängen?

Die Studieninhalte der dualen Bachelor-Studiengänge entsprechen weitestgehend denen der herkömmlichen Studiengänge. Eine Ausnahme bildet das Praxissemester, das in den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurwesen im fünften Semester und in allen anderen Studiengängen im sechsten Semester stattfindet. Im dualen Modell erlangen die Studierenden die Leistungspunkte in diesem Semester im Unternehmen. Im Master-Studium sind die Inhalte identisch.

Wie verteilen sich die Praxisphasen beim dualen Bachelor-Studium?

Die Praxisphasen, in denen die Studierenden im Unternehmen arbeiten, liegen in den Semesterferien. Mit 16 Wochen Theorie an der Hochschule und etwa 10 Wochen Praxis im Unternehmen ist der Praxisanteil an der Fachhochschule Wedel geringer als an den meisten anderen dualen Hochschulen.

Was zeichnet das Praxissemester aus?

Beim dualen Studienmodell der FH Wedel wird ein Hochschulsemester des Vollzeitstudienganges durch das Praxissemester ersetzt. In diesem sollen sich die Studierenden mit Leitfragen ihres Studiengangs praxisnah auseinandersetzen. Ihre Leistung weisen sie durch einen Praxisbericht und eine wissenschaftliche Arbeit nach.

Wann soll ich mich bewerben?

Das hängt vor allem von der Größe des Unternehmens ab. Bei größeren Unternehmen beginnt das Bewerbungs- und Auswahlverfahren häufig etwa ein Jahr vor Ausbildungsbeginn. Bei kleineren Betrieben kann es sich dagegen bis zum Sommer unmittelbar vor Studienbeginn hinziehen.

Wie finde ich einen geeigneten Ausbildungsbetrieb?

Eine Liste der Kooperationsbetriebefinden Sie auf unserer Homepage und aktuelle Studienplatzangebote in unserer Studienplatzbörse. Wenn Sie kein passendes Unternehmen in unserer Datenbank finden, empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme. Unser Rat: nachfragen! Sprechen Sie ein Unternehmen, das interessant ist oder in einem anderen Bereich schon duale Studienplätze anbietet, einfach darauf an, ob eine Kooperation mit der FH in Betracht kommt. Ein Unternehmen mit Sitz in der Metropolregion Hamburg erleichtert übrigens die Vereinbarkeit von Studium und Praxisphasen. Dennoch sollten Sie bedenken, dass viele Unternehmen Ihren Stammsitz zwar nicht hier haben, aber oft durch Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder ähnliches in der Metropolregion vertreten sind. Und: Bei Ihrem Entscheidungsprozess sollten Sie nicht immer auf die großen Namen setzen. Dort bewerben sich meist hunderte Interessenten auf einen Platz. Gerade bei kleineren Unternehmen ist die Chance auf einen dualen Studienplatz größer.

Welche vertraglichen Regelungen gibt es?

Folgende vertragliche Regelungen gelten:

  • Unternehmen und FH Wedel: Kooperationsvertrag
  • Unternehmen und Studierende: Studierendenvertrag
  • Studierende und FH Wedel: Zulassungsantrag/Zulassungsbescheid

Bin ich verpflichtet, nach dem Studium im Unternehmen zu bleiben?

Die Bindungspflicht wird durch den Studierendenvertrag des Studierenden mit dem Unternehmen geregelt. In der Regel sind Sie verpflichtet, nach Ende der Bildungsmaßnahme 24 Monate lang für das Praxisunternehmen tätig zu sein. Außerdem sehen die Ausbildungsverträge Vereinbarungen vor, die regeln, unter welchen Bedingungen die Studiengebühren an das Unternehmen zurückzuzahlen sind.

Gibt es Veranstaltungen vor Semesterbeginn?

Eine Woche vor Semesterbeginn bieten wir eine Orientierungswoche an. Dort werden Hochschulabläufe erklärt, Sie werden in das Rechenzentrum eingeführt und mit dem  FH-Gelände und den Räumlichkeiten vertraut gemacht. Ein Rahmenprogramm biette Ihnen ein gute Möglichkeit, erste Bekanntschaften zu schließen.

Weiterhin können Sie in dieser Woche am Mathe-Brückenkurs teilnehmen. Das ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn der Übergang von der Schule zur Hochschule zeitlich unterbrochen ist oder die schulischen Leistungen nur befriedigend waren. Der Brückenkurs ist ein freiwilliges Angebot und zusätzlich kostenpflichtig. Die Übernahme der Gebühr muss im Vorfeld mit dem Kooperationsunternehmen geklärt werden.

Müssen dual Studierende auch Gebühren zahlen?

Das Kooperationsunternehmen übernimmt die Anmelde- und Semestergebühr, jedoch nicht den Studentenwerksbeitrag. Dieser ist ein Pflichtbeitrag und in jedem Semester fällig (63 Euro, Stand: 1. April 2019). Der Studentenwerksbeitrag ist keine Gebühr der Fachhochschule Wedel, sondern wird lediglich von dieser für das Studentenwerk Schleswig-Holstein eingezogen. Als Student sollten Sie zudem unsere Gebührenordnung kennen, damit Sie gegebenenfalls Verwaltungsgebühren vermeiden. Die Gebührenordnung ist Bestandteil Ihres Zulassungsantrages.

Weitere häufige Fragen zum dualen Studium...

...beantwortet Ihnen gern unsere Koordinatorin zum dualen Studium.

 

Ansprechpartnerin

Portrait von  Anke Amsel