Bettina Otto
Leiterin Prüfungscenter
Prüfungen und deren Regelung gehören zum Studienalltag dazu. Wesentliche administrative Vorgänge finden Sie auf dieser Seite beschrieben. Auf den Unterseiten finden Sie weitere Informationen zu den Prüfungsordnungen, den Prüfungen und Hilfestellung, für den Fall, dass einmal etwas schief läuft.
Beim Wechsel der Hochschule, des Studiengangs oder der Studienordnung können Sie sich möglicherweise bereits bestandene Prüfungsleistungen anrechnen lassen und müssen diese nicht wiederholen. Voraussetzung für die Anrechnung ist die Gleichwertigkeit der Leistungen zu den Anforderungen der FH Wedel. Besteht die Gleichwertigkeit nicht, so ist die FH Wedel im Konfliktfall in der Beweispflicht. Besteht die Gleichwertigkeit, wird Ihre Note übernommen. Leistungen, die Sie an der FH Wedel erbracht haben, werden hingegen immer von uns übernommen und zwar unabhängig davon, ob diese bestanden wurden oder ob es sich um einen Fehlversuch handelt.
Offizielle Mitteilungen und Dokumente stellen wir Ihnen häufig per Post zu. Daher benötigen wir von Ihnen eine aktuelle Adresse. Eine Adressänderung müssen Sie uns rechtzeitig elektronisch mitteilen, anderenfalls können Ihnen Nachteile entstehen.
Im Falle einer Heirat informieren Sie uns bitte darüber, ob sich Ihr Nachname geändert hat. Anderenfalls wird Ihr Zeugnis auf Ihren Geburtsnamen ausgestellt.
Auch wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, benötigen wir eine Mitteilung von Ihnen. Wir sind gegenüber der Krankenkasse verpflichtet, Ihre Exmatrikulation mitzuteilen.
Aber auch nach Ihrem Abschluss bleiben wir gern in Kontakt mit Ihnen. Dafür benötigen wir mindestens eine aktuelle E-Mail-Adresse.
In unseren Studiengängen ist zumeist die Möglichkeit eines Auslandssemesters vorgesehen und als Mobilitätsfenster in den Curricula ausgewiesen. Das Mobilitätsfenster liegt im sechsten Semester.
In den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurswesen ist das Auslandssemester sogar verpflichtend vorgegeben und findet hier im fünften Semester statt. Erst wenn Sie alle Übergangsfächer gemäß §16a der Prüfungsverfahrensordnung und insgesamt 45 ECTS-Punkte erfolgreich absolviert haben, können Sie sich für ein verpflichtendes Auslandssemester beim International Office bewerben und Ihren Hochschulwunsch angeben. Sollte Ihre Wunschhochschule keine Partnerhochschule der FH Wedel sein, so können Sie als sogenannter "Selbstorganisierer" an diese Hochschule gehen. Wichtig ist, dass wir vorab mit Ihnen festlegen, welche Kurse Sie im Ausland belegen. So möchten wir sicherstellen, dass Sie auch im Auslandssemester die erforderlichen 30 Leistungspunkte erwerben können.
Bei einem freiwilligen Auslandssemester können Sie die ECTS-Punkte nicht ganz so frei wählen wie bei einem verpflichtenden Auslandssemester. Hier kann es mitunter Kurse geben, die für Ihr Studium so elementar sind, dass Sie diese in jedem Fall, ob bei uns oder im Ausland, belegt haben müssen. Diese Informationen finden Sie in den jeweiligen Prüfungsordnungen bzw. Studienplanübersichten.
Gleichwertig, aber nicht gleichartig, werten wir den Ersatz des Auslandssemesters bzw. die Nutzung des Mobilitätsfensters für ein Praxissemester im dualen Studienmodell. In dieser Studienform ist ein Praxissemester verpflichtend vorgegeben. Es besteht aus einer wissenschaftlichen Ausarbeitung, die auf die Thesis vorbereitet und 5 ECTS-Punkte umfasst. Der Hauptteil entfällt jedoch auf die praktische Tätigkeit, die inhaltlich eingegrenzt ist und über einen detaillierten Bericht zur Anerkennung von 25 ECTS-Punkten führt.
Im Vollzeitmodell können Studierende sich keine Praxis als Leistung anerkennen lassen. Ein Praxissemester kann in dieser Studienform nur als Urlaubssemester durchgeführt werden.
Wenn Sie Ihr Studium pausieren müssen, können Sie sich beurlauben lassen. Den Antrag richten Sie bitte an das Studierendensekretariat. Erst wenn Sie zwei aufeinanderfolgende Urlaubssemester benötigen, ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass auch Studierende, die ein Auslands- oder Praxissemester absolvieren oder beurlaubt sind, die Rückmeldung vornehmen müssen und verpflichtet sind, den Studentenwerksbeitrag an das Studentenwerk Schleswig-Holstein zu entrichten.
Bevor Sie einen Wechsel des Studiengangs oder der -ordnung beantragen, sollten Sie sich über Ihre Entscheidung im Klaren sein. Im Zweifel hören Sie sich bitte vorab ausgewählte Vorlesungen des gewünschten Fachbereiches an und suchen das Gespräch mit dem Studiengangsleiter.
Bitte bedenken Sie die möglichen Konsequenzen eines Studiengangs- oder Studienordnungswechsels für die Aufenthaltserlaubnis, das BAföG, Kindergeld, die Krankenkasse und den Nebenjob. Auskunft geben die entsprechenden Stellen.
Um das Examen zu machen, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich zum Examen anmelden. Die Anmeldung zum Abschlussexamen ist notwendig, da wir von Ihnen einige Daten für den weiteren organisatorischen Ablauf benötigen. Dazu gehören:
Sie können das Studium jederzeit kündigen. Eine Kündigung hat die Exmatrikulation zum Semesterende zur Folge. Wir gehen zunächst davon aus, dass Sie trotz der Kündigung am Semesterende noch Prüfungen absolvieren möchten. Daher exmatrikulieren wir Sie nur dann vorzeitig, wenn Sie dies auch beantragen. Mit der Exmatrikulation können Sie von uns eine Leistungsbescheinigung erhalten. Auch wenn Sie Ihr Studium vielleicht nicht abgeschlossen haben, können Sie damit Ihren jeweiligen Leistungsstand einem Arbeitgeber oder einer anderen Hochschule nachweisen.