Prüfungen und deren Regelung gehören zum Studienalltag dazu. Wesentliche administrative Vorgänge finden Sie auf dieser Seite beschrieben. Auf den Unterseiten finden Sie weitere Informationen zu den Prüfungsordnungen, den Prüfungen und Hilfestellung, für den Fall, dass einmal etwas schief läuft.
Leistungen, die nicht an der Fachhochschule Wedel erbracht wurden, werden auf Antrag anerkannt beziehungsweise angerechnet, sofern für die beantragte Leistung noch kein Leistungseintrag im aktuellen Studiengang erfolgt ist. Der Antrag muss bis einschließlich 30. November für eine Anerkennung beziehungsweise Anrechnung im Wintersemester beziehungsweise 31. Mai für eine Anerkennung beziehungsweise Anrechnung im Sommersemester beim Prüfungsamt erfolgen.
Das Antragsformular ist in der Service App der FH Wedel hinterlegt.
Offizielle Mitteilungen und Dokumente stellen wir Ihnen häufig per Post zu. Daher benötigen wir von Ihnen eine aktuelle Adresse. Eine Adressänderung müssen Sie uns rechtzeitig elektronisch mitteilen, anderenfalls können Ihnen Nachteile entstehen.
Im Falle einer Heirat informieren Sie uns bitte darüber, ob sich Ihr Nachname geändert hat. Anderenfalls wird Ihr Zeugnis auf Ihren Geburtsnamen ausgestellt.
Auch wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, benötigen wir eine Mitteilung von Ihnen. Wir sind gegenüber der Krankenkasse verpflichtet, Ihre Exmatrikulation mitzuteilen.
Aber auch nach Ihrem Abschluss bleiben wir gern in Kontakt mit Ihnen. Dafür benötigen wir mindestens eine aktuelle E-Mail-Adresse.
Wenn Sie Ihr Studium pausieren müssen, können Sie sich beurlauben lassen. Den Antrag stellen Sie über die Service App der FH Wedel.
Während der Beurlaubung können Sie keine Studienleistungen (z.B. das Betriebspraktikum) und Prüfungsleistungen (inklusive Aufbauleistungen) nur als Wiederholungsprüfungen abgelegen. Hierfür fallen Gebühren an (s. Gebührenordnung).
Sie sind sozialversicherungspflichtig wie alle Arbeitnehmer/innen, wenn Sie während einer Beurlaubung eine Beschäftigung aufnehmen, d.h. Sie verlieren das Werkstudentenprivileg.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei einem Urlaubssemester rückmelden müssen und dass Sie verpflichtet sind, den Studentenwerksbeitrag an das Studentenwerk Schleswig-Holstein zu entrichten.
Bevor Sie einen Wechsel des Studienganges oder der -ordnung beantragen, sollten Sie sich über Ihre Entscheidung ganz sicher sein. Besuchen Sie vorab ausgewählte Vorlesungen des gewünschten Fachbereiches an und lassen Sie sich von der Studiengangsleitung beraten.
Bitte bedenken Sie die möglichen Konsequenzen eines Studiengangs- oder Prüfungsordnungswechsels für die Aufenthaltserlaubnis, das BAföG, Kindergeld, die Krankenkasse und den Nebenjob. Auskunft geben die entsprechenden Stellen.
Um das Examen zu machen, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich zum Examen anmelden. Die Anmeldung zum Abschlussexamen ist notwendig, da wir von Ihnen einige Daten für den weiteren organisatorischen Ablauf benötigen. Dazu gehören:
Die Anmeldung erfolgt über die Service App der FH Wedel.
Sie können das Studium jederzeit kündigen. Eine Kündigung hat die Exmatrikulation zum Semesterende zur Folge. Wir gehen zunächst davon aus, dass Sie trotz der Kündigung am Semesterende noch Prüfungen absolvieren möchten. Daher exmatrikulieren wir Sie nur dann vorzeitig, wenn Sie dies auch beantragen. Mit der Exmatrikulation können Sie von uns eine Leistungsbescheinigung erhalten. Auch wenn Sie Ihr Studium vielleicht nicht abgeschlossen haben, können Sie damit Ihren jeweiligen Leistungsstand einem Arbeitgeber oder einer anderen Hochschule nachweisen.
Den Antrag stellen Sie über die Service App der FH Wedel.