Mit dem Start Ihres Studiums beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Machen Sie die Fachhochschule Wedel zum Mittelpunkt dieses Abschnitts!
Mit der Studienplatzzusage erhalten Sie von uns einen Zugangscode. Diesen benötigen Sie, um sich über unser Online-Sekretariat zu immatrikulieren. Sollten uns nicht alle angeforderten Unterlagen vorliegen, erhalten Sie dort dazu einen Hinweis. Häufig fehlen uns die Belege zur Krankenversicherung oder zur Zahlung des Studentenwerksbeitrags. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind und Sie im Studierendensekretariat uns persönlich einen Identifikationsnachweis vorgelegt haben, können Sie die Immatrikulation online abschließen. Jetzt haben Sie die Berechtigung, Ihren Studierendenausweis auszudrucken und können damit Ihren Studierendenstatus belegen.
Nach der Identitätsprüfung erhalten Sie von uns Ihren Studierendenausweis. Zusammen mit der aktuellen Semesterbescheinigung können Sie damit Ihren Studierendenstatus belegen und von den vielen Vergünstigungen profitieren, sei es für ein HVV-Ticket oder an der Kinokasse. Den Studierendenausweis müssen Sie am Ende Ihres Studiums wieder an die FH Wedel zurückgeben. Die Semsterbescheinigungen können Sie sich über das Online-Sekretariat jedes Semester selbst ausdrucken.
Beim Wechsel der Hochschule können Sie möglicherweise bereits bestandene Prüfungsleistungen anrechnen lassen und müssen diese nicht wiederholen. Voraussetzung dafür ist die Gleichwertigkeit der von Ihnen erbrachten Leistungen zu den Anforderungen der FH Wedel. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit müssen Sie der FH Wedel eine ausreichend detaillierte Beschreibung Ihrer Prüfungsleistung liefern. Wenn die FH Wedel die Leistungen für gleichwertig hält, wird Ihre Leistung anerkannt. Bei einer Ablehnung der Anerkennung ist die FH Wedel verpflichtet nachzuweisen, dass die Leistung nicht gleichwertig ist. Besteht die Gleichwertigkeit, wird Ihre Note übernommen.
Leistungen, die Sie an der FH Wedel erbracht haben, werden bei einem Studiengangs- oder Studienordnungswechsel auf Antrag übernommen. Fehlversuche von Prüfungsleistungen der FH Wedel werden von Amts wegen anerkannt.
Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Semesterbeginn des ersten Studiensemesters beim Prüfungsamt erfolgen
Um Ihnen den Einstieg und die Orientierung innerhalb der Hochschule zu erleichtern, veranstaltet die FH Wedel eine Orientierungseinheit (OE). Gemeinsam mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und dem Hochschulsport e. V. hat es sich die Hochschule zum Ziel gemacht, Ihnen einen guten Überblick über wichtige Kanäle, Einrichtungen und Termine zu verschaffen. Während der OE helfen Ihnen die Studierenden des AStA, sich auf dem Campus der FH Wedel zurechtzufinden. Sie lernen die Hochschulorganisation kennen und erfahren alles, was für einen erfolgreichen Studienstart wichtig ist. Außerdem bieten wir Ihnen Informationsveranstaltungen zu Themen wie Lerntheorie, Prüfungsregularien oder Finanzierung des Studiums. Mit der Orientierungseinheit möchten wir unseren Studienanfängern die Möglichkeit geben, sich kennenzulernen und erste Kontakte zu knüpfen. Sie findet parallel zum Brückenkurs Mathematik statt. Die Orientierungswoche findet jedes Semester in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt.
Die Mathematik stellt in allen technischen Fächern eine Hürde im Studium dar – unabhängig von der Hochschule. Die Gründe liegen weniger im Verständnis des aktuellen Stoffes, sondern meist im lückenhaften Schulwissen, der mangelnden Übung, dem fehlenden Blick für geeignete elementare Umformungen und nicht zuletzt im mangelnden Selbstvertrauen der Studierenden.
Das Fach Mathematik baut sich besonders logisch auf: Die Grundlagen müssen verinnerlicht und präsent sein, bevor neue Themenbereiche verstanden werden können. Im Brückenkurs Mathematik frischen Studienanfänger ihr Wissen auf und schließen Wissenslücken. So schaffen wir eine möglichst einheitliche Wissensbasis.
Die offizielle Begrüßung findet immer einen Tag vor dem ersten Vorlesungstag statt. Hier stellt sich die FH Wedel vor und Sie lernen die wichtigsten Daten und Fakten zum Studium. Außerdem lernen Sie die Dozenten kennen und werden von den Professoren studiengangsspezifisch auf den Studienstart vorbereitet.
Ab dem ersten Vorlesungstag starten wir inhaltlich voll durch. Unsere Studienanfänger müssen sich daran gewöhnen, dass der Stoff an der FH Wedel nicht nur neu und anspruchsvoll ist, sondern auch schneller vermittelt wird als an der Schule.
Studierende rufen den für ihren Studiengang und ihr Semester gültigen Vorlesungsplan online ab. Bitte beachten Sie, dass es auch Veranstaltungen gibt, die erst nach Absprache mit den Teilnehmern terminiert werden. Meist handelt es sich dabei um Blockveranstaltungen.
Der Kalender informiert Sie über besondere Termine des Wochenverlaufs, wie zum Beispiel Exkursionen, Verfügungstage, Kolloquien oder Feiern. Bitte abonnieren Sie sich diesen Kalender, dann verpassen Sie keinen dieser Termine.
Die Hochschule ist den Studierenden von 7 Uhr bis 20 Uhr zugänglich. In der vorlesungsfreien Zeit werden aufgrund sinkender Anwesenheit die Räumlichkeiten früher geschlossen. Den Anweisungen des Schließdienstes ist Folge zu leisten.
Der Ablauf des Studiums ist in Semester unterteilt. Daraus ergibt sich ein wiederkehrender Rhythmus. Praxis- und Auslandssemester unterbrechen diesen regelmäßigen Ablauf.
Vor jedem Semesterbeginn müssen Sie sich zurückmelden, damit Sie Ihr Studium an der FH Wedel fortsetzen können. Die Rückmeldung ist ein verwaltungsrechtlicher Vorgang, mit dem Ihr Status an der Hochschule aktualisiert wird. Damit ist wiederum gewährleistet, dass Sie sich eine aktuelle Studentenbescheinigung sowie eine Immatrikulationsbescheinigungen ausdrucken können. Auch Studierende, die beurlaubt sind (Urlaubs-, Praxis- oder Auslandssemester), müssen sich rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Sekretariat.
Liegt kein Nachweis vor, dass der Studentenwerksbeitrag gezahlt worden ist, muss die Rückmeldung versagt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Studentenwerksbeitrag zu zahlen. Das Ausbleiben oder Versagen der Rückmeldung entspricht keiner privatrechtlichen Kündigung des Studienvertrages. Er entbindet also nicht von den Pflichten des Studienvertrages und nicht von der Zahlung der Semestergebühren. Das Versäumen der Rückmeldefrist kann zur Exmatrikulation und zur einseitigen Kündigung des Studienvertrages durch die FH Wedel führen.
Offizielle Mitteilungen und Dokumente stellen wir Ihnen häufig per Post zu. Daher benötigen wir von Ihnen eine aktuelle Adresse. Eine Adressänderung müssen Sie uns rechtzeitig elektronisch mitteilen, anderenfalls können Ihnen Nachteile entstehen. Im Falle einer Heirat informieren Sie uns bitte darüber, ob sich Ihr Nachname geändert hat. Anderenfalls wird Ihr Zeugnis auf den falschen Namen ausgestellt. Auch wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, benötigen wir eine Mitteilung von Ihnen. Wir müssen Ihrer Krankenkasse nämlich Ihre Exmatrikulation mitteilen.
Auch nach Ihrem Abschluss bleiben wir gern in Kontakt mit Ihnen. Um unserem Alumni-Netzwerk beizutreten, wenden Sie sich bitte an Anke Amsel.
Exkursionstage sind frei von Vorlesungen und Seminaren. Von den Fachbereichen werden sie für Exkursionen genutzt, beispielsweise besichtigen Studierende Unternehmen oder Werke. Sprechen Sie gern Ihre Studiengangsleiter an, wenn Sie einen guten Vorschlag für eine Exkursion haben.
Verfügungstage sind ebenfalls frei von Lehrbetrieb. Sie dienen dazu, Lehrveranstaltungen, die aufgrund von Krankheit ausgefallen sind, nachzuholen. So können wir sicherstellen, dass die Studierenden den vollen Umfang der geplanten Inhalte vermittelt bekommen.
Die Prüfungsphasen liegen im August und im Februar. Die genauen Zeiten können Sie dem Kalender der FH Wedel entnehmen. In den ersten drei Wochen der Prüfungsphase finden vorwiegend schriftliche Prüfungen und in der vierten Woche die mündlichen Prüfungen statt. Zu den Prüfungen müssen Sie sich anmelden. Mehr Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie hier.
In den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurwesen ist das Auslandssemester bereits in den Studienablauf integriert und findet im fünften Semester statt. Erst wenn Sie alle Übergangsfächer gemäß §16a der Prüfungsverfahrensordnung und insgesamt 45 ECTS-Punkte absolviert haben, können Sie sich für ein verpflichtendes Auslandssemester beim International Office bewerben und Ihren Hochschulwunsch angeben. Sollte Ihre Wunschhochschule keine Partnerhochschule der FH Wedel sein, so können Sie als sogenannte "Selbstorganisierer" an diese Hochschule gehen. Wichtig ist, dass wir vorab mit Ihnen festlegen, welche Kurse Sie im Ausland belegen. So möchten wir sicherstellen, dass Sie auch im Auslandssemester die erforderlichen 30 Leistungspunkte erwerben können.
In den anderen Studiengängen ist im sechsten Semester ein Auslandssemester möglich und als "Mobilitätsfenster" in den Curricula ausgewiesen. Bei einem freiwilligen Auslandssemester können Sie die ECTS-Punkte nicht ganz so frei wählen wie bei einem verpflichtenden Auslandssemester. Hier kann es mitunter Kurse geben, die für Ihr Studium so elementar sind, dass Sie diese in jedem Fall, ob bei uns oder im Ausland, belegt haben müssen. Welche Prüfungen an der FH Wedel entfallen, sind in den Modulübersichten (Start zum Wintersemester) ausgewiesen und gelten auch für Studierende mit einer Immatrikulation im Sommersemester, d.h. Sie müssen Ihren Prüfungsablauf entsprechend persönlich planen. Gerne beraten wir Sie.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei einem Auslandssemester rückmelden müssen und dass Sie verpflichtet sind, den Studentenwerksbeitrag an das Studentenwerk Schleswig-Holstein zu entrichten.
Im dualen Studium können Sie das "Mobilitätsfenster" im sechsten Semester für Ihr verpflichtendes Praxissemester nutzen. Es besteht aus einer wissenschaftlichen Ausarbeitung, die auf die Thesis vorbereitet und 5 ECTS-Punkte umfasst. Der Hauptteil entfällt jedoch auf die praktische Tätigkeit, die inhaltlich eingegrenzt ist und über einen detaillierten Bericht zur Anerkennung von 25 ECTS-Punkten führt.
Im Vollzeitmodell kann man sich keine Praxis als Leistung anerkennen lassen. Ein Praxissemester kann in dieser Studienform nur als Urlaubssemester durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei einem Praxissemester rückmelden müssen und dass Sie verpflichtet sind, den Studentenwerksbeitrag an das Studentenwerk Schleswig-Holstein zu entrichten.
Wenn Sie Ihr Studium pausieren müssen, können Sie sich beurlauben lassen. Den Antrag richten Sie bitte an das Studierendensekretariat. Erst wenn Sie zwei aufeinanderfolgende Urlaubssemester benötigen, ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Während der Beurlaubung können Sie keine Studienleistungen (z.B. das Betriebspraktikum) und Prüfungsleistungen (inklusive Aufbauleistungen) nur als Wiederholungsprüfungen abgelegen. Hierfür fallen Gebühren an (s.a. Gebührenordnung).
Sie sind sozialversicherungspflichtig wie alle Arbeitnehmer/innen, wenn Sie während einer Beurlaubung eine Beschäftigung aufnehmen, d.h. Sie verlieren das Werkstudentenprivileg.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei einem Urlaubssemester rückmelden müssen und dass Sie verpflichtet sind, den Studentenwerksbeitrag an das Studentenwerk Schleswig-Holstein zu entrichten.
Die FH Wedel hat die letzten beiden Wochen im Juli und die erste Woche im August sowie über Weihnachten Betriebsurlaub. Über Weihnachten ist die Hochschule geschlossen. In den Sommerferien stehen den Studierenden einige Lernräume für die Klausurvorbereitung zur Verfügung.
Die FH Wedel ist mit der Praxis gut vernetzt und bietet eine hilfreiche Jobbörse an. Hier finden Sie nicht nur als Absolvent die passende Anstellung, sondern auch Angebote für Praktika und Werkstudentenstellen.
Im letzten Semester schreiben Sie Ihre Abschlussarbeit. Mit der feierlichen Zeugnisvergabe endet Ihr Studium an der Fachhochschule Wedel.
In den Bachelor-Studiengängen werden die Abschlussarbeiten fast ausschließlich in der Praxis angefertigt. Das Betriebspraktikum soll die Themenfindung und Einarbeitung erleichtern. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, die Thesis in demselben Unternehmen anzufertigen, in dem Sie Ihr Praktikum absolviert haben.
Das Praktikum muss von der FH Wedel betreut werden und zusammenhängend absolviert werden. Anderenfalls ist ein umfangreicher Einblick in die unternehmerische Praxis nicht möglich. Die Anerkennung anderer praktischer Tätigkeiten oder von Werkstudententätigkeiten ist daher in der Regel nicht möglich.
Die Thesis ist eine eigenständige, wissenschaftliche Ausarbeitung. Unser Anspruch an die Qualität der Abschlussarbeit sowohl in formaler als natürlich auch in inhaltlicher Hinsicht ist hoch.
Die Thesis muss beim Prüfungsamt angemeldet werden. Den Erstgutachter können Sie sich aus dem Kreis der Dozenten wählen. Ihrem Wunsch wird üblicherweise entsprochen. Nur selten wird ein bestimmter Dozent so stark nachgefragt, dass er Ihre Anfrage aus Kapazitätsgründen ablehnen muss. Dies ist dann aber kein Grund zur Sorge. Die FH Wedel ist verpflichtet, Ihnen in jedem Fall einen Erst- und einen Zweitgutachter zu stellen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Gutachter haben Sie allerdings nicht.
Nach Anmeldung der Thesis haben Sie für die Erstellung der Bachelor-Thesis einen Bearbeitungszeitraum von 9 bis maximal 13 Wochen und für die Master-Thesis einen Bearbeitungszeitraum von 17 bis maximal 21 Wochen. Die Arbeiten werden üblicherweise zum Semesterende eingereicht, rechtzeitig genug, um diese zu prüfen und die Ergebnisse für die anstehende Zeugnisvergabe vorzubereiten. Sollte dieser Termin von Ihnen nicht eingehalten werden können, verlängert sich Ihr Studium um ein Semester. Sie müssen weiterhin eingeschrieben sein. Wir kommen Ihnen dann mit einem zweiten Termin in der Semestermitte entgegen, sodass Sie Ihr Studium schon vorzeitig beenden können.
Das Abgabedatum der Thesis bestimmt den Kolloquiumstermin zur Verteidigung Ihrer Abschlussarbeit. Sollten Sie im laufenden Semester das Kolloquium ablegen, erfragen wir ggf. das gewünschte Exmatrikulationsdatum.
Sie können den Studienvertrag auf Antrag zu jedem Zeitpunkt zum Semesterende kündigen. Wir gehen zunächst davon aus, dass Sie trotz der Kündigung vielleicht bis zum Semesterende noch Prüfungen absolvieren möchten. Daher exmatrikulieren wir Sie nur dann vor Semesterende, wenn Sie dies explizit beantragen. Mit der Exmatrikulation können Sie von uns eine Leistungsbescheinigung erhalten. Auch wenn Sie Ihr Studium vielleicht nicht abgeschlossen haben, können Sie damit einem Arbeitgeber oder einer anderen Hochschule Ihren jeweiligen Leistungsstand nachweisen.
Auch die FH Wedel ist nach den AGB berechtigt, den Studienvertrag einseitig zum Semesterende des laufenden Semesters zu kündigen. Dies ist der Fall, wenn der oder die Studierende:
Wenn Sie alle Leistungen des Studiums erbracht haben, erstellen wir – üblicherweise zum Semesterende – die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Notenspiegel, Diploma Supplement, Exmatrikulationsbescheinigung) und übergeben diese im Rahmen der feierlichen Zeugnisvergabe. Erfolgt das Kolloquium am Semesterende, ist kein Exmatrikulationsantrag zu stellen.
Wir freuen uns, wenn Sie auch nach Ihrem Studium weiterhin mit uns in Kontakt bleiben! Möglicherweise gründen Sie ein eigenes Unternehmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der inhaltlichen, personellen oder finanziellen Planung. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Wenn Sie noch mehr lernen möchten, können Sie schon vor Ende eines Bachelor-Studiums mit dem Master-Studium beginnen. Nach dem Master-Studium bieten wir Ihnen Weiterbildungen an.
Während Ihres Studiums haben Absolventen unserer Hochschule aus der Praxis berichtet. Nehmen Sie sich daran ein gutes Beispiel und unterstützen auch Sie unsere Lehre. Sie sind uns herzlich willkommen!
Wenn Sie die FH Wedel unterstützen möchten, treten Sie auch gern in unseren Förderverein, den Wedeler Hochschulbund, ein.