Mit der geplanten Einrichtung des Promotionskollegs in Schleswig-Holstein werden sich die Bedingungen für Promotionen an den Fachhochschulen des Landes ändern. Um dem Nachwuchs in der Wissenschaft zukünftig auch in Wedel Perspektiven bieten zu können, hat die Fachhochschule Wedel die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG empfohlene Richtlinie zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" umgesetzt. Somit ist formal der Weg für die Förderung von Forschungsvorhaben durch die DFG frei.
Seit Juni hat die Fachhochschule Wedel die Zulassung, sich für Fördermittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG zu bewerben. Zuvor hat die Hochschule eine Ordnung zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ eingeführt und folgt damit den Empfehlungen der DFG für wissenschaftliche Arbeit und Selbstkontrolle. Diese umfassen Punkte wie Wahrheitsfindung ohne Datenmanipulation, nachvollziehbare Ergebnisdokumentationen und qualitative Leistungsbewertungen. Im Zuge dieser Qualitätssicherung hat die FH Wedel auch einen Ombudsmann eingesetzt, der als Vertrauensperson im Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens berät.
Nach Einschätzung des Ombudsmanns Prof. Dennis Säring ist die Konkurrenz bei der Vergabe von DFG-Förderungen groß. „Ich bin jedoch zuversichtlich, dass sich der FH Wedel mit ihrer sehr guten Infrastruktur und den innovativen Ideen ihrer Mitarbeiter und Studierenden Möglichkeiten bieten werden, die Forschung in Wedel weiter voranzubringen“, sagt Säring.
Für den Präsidenten der Hochschule, Prof. Eike Harms, hat die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis noch eine weitere Bedeutung. „Wir möchten die geplante Einsetzung des Promotionskollegs in Schleswig-Holstein nutzen, um mehr Master-Absolventen die Chance einer Promotion zu bieten. Es ist unerlässlich, dass wir stärker in unseren wissenschaftlichen Nachwuchs investieren. In der Praxis bedeutet das, dass wir für unsere Studierenden attraktive Anreize schaffen müssen, tatsächlich eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen.“
Erstes gefördertes Forschungsprojekt im Bereich der angewandten Bildverarbeitung
Für ein interdisziplinäres Forschungsprojekt ist bereits eine Förderung in Form von Sachbeihilfen von der DFG bewilligt worden. Im Projekt „Nicht-invasive bildgebende Untersuchung des Epiphysenverschlusses im Knie bei Lebenden zur forensischen Altersbestimmung und zur Klärung des Phänomens der sich reduzierenden Unterschenkellängen nach Epiphysenverschluss“ forschen Prof. Dennis Säring und Dr. Eilin Jopp des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf gemeinsam zur Altersbestimmung in der Rechtsmedizin. Für das Forschungsprojekt werden von der DFG Mittel in Höhe von 357.100 Euro über drei Jahre zur Verfügung gestellt. Auf den Bereich der angewandten Informatik an der FH Wedel unter Leitung von Prof. Säring entfallen 42 Prozent. Mit den Mitteln der DFG werden Personalkosten, Publikationen, Workshops und Dienstreisen finanziert. Ziel dieses Forschungsprojekts ist es, ein Verfahren zu entwickeln, das den Verschlussgrad im Knie mittels 3D-MRT-Daten automatisch bestimmt. In der Studie soll erstmals mit modernen Verfahren der Bildverarbeitung eine computergestützte Auswertung von Magnetresonanztomografie-Aufnahmen (MRT) umgesetzt und deren Potenzial für die automatische Altersbestimmung untersucht werden.