Die Landesregierung hat im Rahmen der Corona-Hilfen beschlossen, den Darlehensfonds des Studentenwerks für notleidende Studierende um 100.000 Euro aufzustocken.
„Damit stehen für zinslose Darlehen für Studierende, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind, zusätzliche 100.000 Euro zur Verfügung“, sagte Wissenschaftsministerin Karin Prien am 9. April. „Gerade die Studierenden, die ihr Studium ausschließlich selbst finanzieren, stehen jetzt vor großen Schwierigkeiten. Mit der Aufstockung des Fonds können wir dazu beitragen, Studienabbrüche zu verhindern.“
Das Studentenwerk verfügt bereits über einen Darlehensfonds mit der Zweckbestimmung, in Härtefällen durch die Gewährung von zinslosen Darlehen – bis zu 735 Euro im Monat für maximal ein halbes Jahr – die Fortsetzung und den Abschluss des Studiums zu ermöglichen. Dieser Fonds wurde nun vom Land um 100.000 Euro erhöht und beträgt insgesamt 185.000 Euro.
Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer Hochschule in Schleswig-Holstein eingeschrieben sind. Sie können ein Studienabschlussdarlehen erhalten, wenn sie dem Grunde nach BAföG-fähig sind und der Studienfortschritt den Abschluss in angemessener Zeit erwarten lässt. Darüber hinaus steht ein Überbrückungsdarlehen zur Verfügung, insofern die staatliche Ausbildungsförderung unterbrochen ist und durch das Darlehen die Fortsetzung des Studiums sowie die Wiederaufnahme der Förderung ermöglicht werden. Auch ein Härtefall-Darlehen zur Vermeidung von Härten in besonderen Einzelfällen ist möglich. Weitere Informationen und Kontaktdaten befinden sich auf den Seiten des Studentenwerks.
Foto: Timo Wilke/Studentenwerk SH