Um die Ausbreitung des COVID-19 zu verlangsamen hat das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein Anweisungen zu Einschränkungen für Reiserückkehrer/innen aus Risikogebieten festgesetzt.
Demnach dürfen Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets Berufsschulen und Hochschulen nicht betreten.
Achten Sie zudem auf die empfohlenen Hygienemaßnahmen des Robert Koch-Instituts:
- Halten sie nach Möglichkeit mindestens ein bis zwei Meter Abstand zu hustenden und/oder niesenden Fremdpersonen
- Waschen Sie Ihre Hände gründlich mit Wasser und Seife
- Halten Sie die Hustenetikette ein – husten und niesen Sie in die Ellenbeuge