Sommersemester 2020

Bundesweites Vorgehen im Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Die Bundesländer haben sich zur Ausgestaltung des Sommersemesters 2020 aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Hierzu hat die Kultusministerkonferenz am 3. April informiert. Das Sommersemester 2020 findet in jedem Fall statt. Die Durchführung von Präsenzveranstaltungen ist Hochschulen jedoch nach derzeitigem Stand bis zum 19. April nicht gestattet.

Da auch dieser Termin unsicher ist, ist an der Fachhochschule Wedel der Start ins Sommersemester am 20. April mit digitalen Angeboten in Vorbereitung. Oberstes Ziel der FH Wedel ist es, den Lehrbetrieb sicherzustellen und ihren Studierenden bestmöglich die Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen. Die Dozentinnen und Dozenten arbeiten engagiert an der Digitalisierung der Lehrangebote und entwickeln auch Lösungen für komplexere Lehrformate, beispielsweise mit viel Interaktion oder Praktika mit Laborgeräten. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen werden den Studierenden der FH Wedel zeitnah vor Semesterstart zur Verfügung gestellt.

Verlängerung der Einschreibe- und Rückmeldefrist

Da Studierende aufgrund der aktuellen Situation auf wichtige Dokumente (beispielsweise Versicherungsnachweise oder Beurkundungen) warten müssen, wurden die Einschreibe- und Rückmeldefristen an der FH Wedel bis zum 30. April verlängert. Auch die Zahlungsfrist für die Semestergebühren wurde bis zum 30. April verlängert.

Hilfestellungen

Antworten zu wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht die FH Wedel in diesen FAQ, die regelmäßig aktualisiert werden.

Studentinnen und Studenten, die keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie und dem damit eingeschränkten Lehrangebot erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile hinsichtlich Regelungen, welche zum Beispiel die Regelstudienzeiten betreffen, erfahren. Im Austausch mit dem Bund setzen sich die Bundesländer dafür ein, dass beispielsweise beim BAföG, dem Kindergeld oder der Krankenversicherung flexible Regelungen gefunden werden, die den Lebenswirklichkeiten der Studentinnen und Studenten in Zeiten der Covid-19-Pandemie gerecht werden. Über Entscheidungen in Schleswig-Holstein wird die FH Wedel hier fortlaufend informieren.

Zentrale Anlaufstellen wie das Studierendensekretariat, das Prüfungsamt, das International Office, die Buchhaltung und die Pressestelle sind regulär telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Studierende und Studieninteressierte werden gebeten, ihre Anfragen ausschließlich per E-Mail oder telefonisch zu stellen und erforderliche Unterlagen gegebenenfalls postalisch einzureichen.