Inhalt
- Neue Curricula und Modulhandbücher
- Änderungen bei den Veranstaltungen
- Mögliche Leistungsübernahmen
- Beschlüsse des Senats
- Formulare / Weitere Informationen
Die neuen Curricula und Modulhandbücher sind im Online-Campus zu finden: Curriculum
Die verlinkten Listen sind als vorläufig zu betrachten! Durch die hohe Komplexität an möglichen Wechselkonstellationen können Fehler in den Angaben nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
- Betriebswirtschaftslehre
- Computer Games Technology
- E-Commerce
- Informatik
- Wirtschaftsingenieurwesen
22. Oktober 2014
- Die Frist für die Antragstellung für den Wechsel wird bis 17.11.2014 verlängert.
- M_INF 10.5 und M_INF 10.6 dürfen zu M_INF 14.0 wechseln.
- Es ist möglich, Studienleistungen nach der alten Studienordnung zu erbringen und diese später anerkennen zu lassen, sofern dies in der Liste der Leistungsanerkennungen (siehe Verweis im letzten Punkt) vorgesehen ist und die neue Leistung noch nicht angeboten wird. Der Antrag auf Wechsel der Studienordnung muss dennoch spätestens bis 17.11.2014 gestellt werden.
- Bei der Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen wird ausschließlich die Modulnote* verwendet. Einzelleistungen aus alten Modulen, die evtl. in neuer Modul-Konstellation erscheinen und bereits erbracht wurden, werden mit der alten Modulnote* übernommen. Fehlleistungen werden nicht übernommen.
- Die Leistungen des Übergangsblocks für Master-Studenten dürfen flexibel aus der Liste der Übergangsfächer gewählt werden, solange mindestens 30 ECTS erreicht werden. Die in Einzelfällen als Auflage definierten Leistungen müssen zwingend erbracht werden (keine Ersatzmöglichkeit). Bei den Studienleistungen, die nicht als Auflage definiert sind, besteht nach einem Fehlversuch kein Zwang, die Leistung nochmals anzugehen. Weiterhin erfolgt bei solchen Leistungen auch nach maximal vorgesehener Anzahl von Fehlversuchen keine Exmatrikulation.
- Wenn eine in der alten Studienordnung existierende Vorleistung bzw. Vorbedingung in der neuen Studienordnung entfällt, so gilt sie auch nicht für diejenigen, die in eine neue Studienordnung wechseln. Die alte Studienordnung bleibt davon unberührt (d.h. für diejenigen, die in der alten Studienordnung bleiben, gilt die Vorleistung bzw. Vorbedingung weiterhin).
- Anerkennungsmöglichkeiten sind nach wie vor in der Veranstaltungsliste zusammengefasst. Diese wird - unter Berücksichtigung der neuen Beschlüsse - noch bis spätestens 07.11.2014 aktualisiert.
*) Enthält ein Modul mehrere benotete Leistungen (z.B. eine Klausur, ggf. auch aus mehreren Lehrveranstaltungen, sowie ein Praktikum), dann wird zur Anerkennung stets nur die Note herangezogen, die in der Liste der möglichen Leistungsübernahmen in der Spalte „FachNr (alt)“ genannt ist (im Beispiel also entweder die Note der gesamten Klausur oder die des Praktikums. Eine Aufteilung der Klausurnote ggf. in ihre einzelnen Teilleistungen erfolgt nicht).
Letzte Änderung: 10.11.2014 10:16