1. Grundlagen

 


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a. Begriffsbestimmungen

Um das parallele Programmieren eingehend zu betrachten, sind zuerst einige Begriffsbestimmungen notwendig.
Der Begriff Parallelität kann drei unterschiedliche Bedeutungen haben, hierbei spielt die zugrunde liegende Hardware die entscheidende Rolle. So bezeichnet man in der Hardwareebene mit Parallelität die Ausführung eines Prozesses auf mehreren, in demselben System (z.B. Multiprozessorsysteme) vorhandenen Prozessoren.
Auch kann Parallelität aufgefasst werden als Ausführung eines parallelen Programms auf einem verteilten System. Ein verteiltes System kann beispielsweise ein Cluster sein, auf dem die Ausführung von Programmen auf mehrere einzelne Rechner übertragen wird.
Auf die beiden vorstehenden Definitionen soll aber im Laufe dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden, hier wird als Basis für die Ausführung von Programmcode eine Ein-Prozessor-Maschine angenommen. Bei diesem Typ von Computer definiert man Parallelität als pseudo-gleichzeitigen Ablauf, d.h. der Prozessor wechselt in schnellen Abständen zwischen den anstehenden Prozessen hin und her. Diese Umschaltung wird auch Multiplexing genannt. Hier wird Parallelität als Nebenläufigkeit bezeichnet. Bei einem „Schnappschuss“ des Gesamtsystems befinden sich mehrere Prozesse gleichzeitig in Ausführung, d.h. zwischen Start- und Endpunkt.



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