2. Unternehmensbezeichnung
Bevor der Gründer seinem zukünftigen Unternehmen einen endgültigen Namen gibt, sollte er folÂgenÂÂde rechtliche Gesichtspunkte beachten:
- Die Zulässigkeit der Namensgebung hängt von der gewählten Rechtsform der UnÂterÂnehÂÂmung ab und muß insoweit gesetzlichen Vorgaben genügen.
- Der Gründer sollte im Wege einer Markenrecherche sowie einer bundesweiten HanÂdelsÂreÂgiÂsterÂreÂcherÂÂche überprüfen lassen, ob bereits ein anderes Unternehmen den von ihm gewählten oder eiÂÂnen ähnlichen Namen trägt. Durch diese Maßnahmen kann der Gründer bereits im Vorfeld eventuelle kennzeichenrechtliche Konflikte vermeiden.
- Abschließend sollte der Gründer prüfen, ob der von ihm gewählte Unternehmensname noch als Domain unter den jeweils einschlägigen Top-Level-Domains verfügbar ist.