4. Anmeldungen, Genehmigungen
a. Gewerbeanmeldung
Jeder Gewerbebetrieb muß beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Notwendig ist hierzu die Vorlage eines Personalausweises sowie eventuell besondere Genehmigungen und NachÂweiÂÂse. Das Gewerbeamt informiert in der Regel das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft soÂÂwie die Industrie- und Handelskammer über die Anmeldung des Gewerbes.
b. Eintrag ins Handels- bzw. Partnerschaftsregister
Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen muß der Gründer sein Unternehmen in das HanÂÂdels- bzw. Partnerschaftsregister beim örtlichen Amtsgericht eintragen lassen. Die EinÂtraÂÂgung erfolgt über einen Notar.
c. Genehmigungen
Der Gründer sollte sich außerdem frühzeitig darüber informieren, ob für die Realisierung seiner PläÂÂne besondere Genehmigungen notwendig sind.