5. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verträge

a. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Um als Unternehmer eine Vielzahl gleichartiger Verträge mit verschiedenen Vertragspartnern zu standardisieren, ist es sinnvoll "Allgemeine Geschäftsbedingungen" beim Abschluß dieser Ver­trä­­ge zu verwenden. In diesen AGB kann der Verwender Vertragsbedingungen festlegen, auf die der Kunde keinen Einfluß hat. So kann der Verwender in diesen AGB zum Beispiel seine Gewährleistung und Haftung begrenzen. Allerdings ist bei der Ausgestaltung dieser All­ge­mei­­nen Geschäftsbedingungen zu beachten, daß diese nicht gegen die mittlerweile ins BGB integrierten Bestimmungen und Grundsätze des ehemaligen AGB-Gesetzes ver­sto­­ßen, da ein solcher Verstoß die Unwirksamkeit von Klauseln zur Folge hat.

b. Verträge

Ein Existenzgründer schließt in der Regel zahlreiche Verträge ab. Genannt seien hier folgende Beispiele:

  • Arbeitsverträge
  • Dienstverträge
  • Gesellschafterverträge
  • Kaufverträge
  • Kooperationsverträge
  • Leasingverträge
  • Lizenzverträge
  • Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Projektverträge
  • Werkverträge


Diese und weitere Verträge binden den jungen Unternehmer finanziell und organisatorisch, zum Teil sogar für sehr lange Zeit. Des­­halb ist es sinnvoll, sich im Einzelfall juristisch beraten zu lassen, da ein unvorteilhafter Vertrag im schlimm­­sten Fall die Existenz eines noch jungen Unternehmens ruinieren kann.