LLP-ERASMUS-Programm

Mit einem Gesamtbudget von 7 Mrd. EUR ist das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen (LLP, 2007-2013) ausgestattet, es umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Informationen zum LLP finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (Mutilaterale Projekte, Akademische Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie hier.


ERASMUS


Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.

Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei sowie ab dem Hochschuljahr 2011/12 Kroatien und die Schweiz.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) werden durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Gastdozenturen (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)
  • Intensivprogramme (IP)
  • Vorbereitende Besuche (PV)


Die ERASMUS Universitätscharta (EUC) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilname am ERASMUS-Programm erfüllt.


Förderbedingungen

Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.

Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil:

Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei sowie ab dem Hochschuljahr 2011/12 Kroatien und die Schweiz.

Haftungsklausel

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“


Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim:



Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit 
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: eu-programme@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

Die Programme

Outgoing SMS und SMP

  1. Auslandsstudium (SMS)

    Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.

    Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden.

  2. Auslandspraktikum (SMP)

    ERASMUS fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden).
    Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln.

    Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern.

    Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen drei und zwölf Monaten Förderung erhalten.

Dozentenmobilität

Mobilität zu Unterrichtszwecken an deutsche Hochschulen (STA)

Lehrendenmobilität (STA1) und ausländisches Unternehmenspersonal (STA2)

ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern. 
Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich ST (STA und STT) gefördert werden:

  • Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeiter 
  • Unternehmenspersonal (Incoming)


Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

 

Personalmobilität (STT)

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

 

ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV)


Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (PV)