Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Anerkennung von Studienleistungen in Partnerschaftsprogrammen der FHW: Studiengänge mit verpflichtendem AS oder im Vertiefungsblock der Diplomstudiengänge


Die Anerkennung von Studienleistungen in Partnerschaftsprogrammen der FH Wedel ist geregelt.

  • Festlegung des Studienprogramms mit Frau Limberg vor der Abreise
    • Vorgegebene Wahlmenge an Kursen für jede Partnerhochschule
    • Kurse mit Bezug zum Wedeler Studiengang 
    • i.d.R. keine Veranstaltungen, die bereits in Wedel gehört wurden oder noch werden
    • Sprachkurse nur zusätzlich zu Fachstudium
    • Wahl von Kursen im Umfang 30 ECTS oder Äquivalent in lokalen Credits
  • Nach Ankunft Prüfung des Angebots, ggfs. Anpassung des Programms in Absprache mit Frau Limberg (spätestens 1 Woche nach Ankunft!)
  • Regel: Ohne Absprache keine Anerkennung!
  • Nach Rückkehr Anerkennung mittels fester Umrechnungstabellen durch IO sobald die Transcripts of Records eintreffen.

Studierende, die ein freiwilliges Auslandssemester absolvieren und sich Kurse anerkennen lassen wollen, müssen dies nach dem erfolgreichen Auslandssemester im Prüfungsamt bei Frau Otto beantragen (Formular zur Leistungsanerkennung Auslandssemester) und sich dies vor Antritt des Auslandssemesters von einem Fachdozenten bestätigen lassen.

Anerkennung von Studienleistungen in Partnerschaftsprogrammen der FHW: Bachelor-Studiengänge ohne integriertes AS

 

  • Festlegung des Studienprogramms mit Frau Limberg VOR der Abreise
    • Prüfung und Anerkennung auf individueller Basis
    • Fach, das anerkannt werden soll, muss vom Inhalt und Umfang mit einem Wedeler Fach übereinstimmen
    • Keine Anerkennung von Sprachkursen
    • Wenn in einem Fach in Wedel bereits eine Note vorliegt, ist die Anerkennung grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Nach Ankunft Prüfung des Angebots, ggfs. Anpassung des Programms in Absprache mit Frau Limberg (spätestens 1 Woche nach Ankunft!)
  • Regel: Ohne vorherige Absprache keine Anerkennung!
  • Nach Rückkehr Anerkennung mittels fester Umrechnungstabellen durch IO sobald die Transcripts of Records eintreffen.

Studium an einer Hochschule außerhalb des Partnerprogramms


Studierende, die in Ländern studieren möchten, in denen die FHW keine Partnerschaftsprogramme unterhält, müssen dies selbst organisieren. Für die Anerkennung der Leistungen ist folgendes zu beachten:

  • Die Hochschule muss akkreditiert sein (Infos dazu finden Sie in der Regel auf der Homepage der Hochschule. Falls nicht, im dortigen International Office erkundigen.)
  • Festlegung des Studienprogramms mit Frau Limberg vor der Abreise (Bitte bringen Sie detaillierte Kursbeschreibungen und Nachweis der Akkreditierung der Hochschule mit)
    • Veranstaltungen des ersten Studienjahres sind grundsätzlich nicht anerkennungsfähig
    • Kurse mit Bezug zum Wedeler Studiengang
    • Bei Nicht-BWL Kursen brauchen Sie eine Bestätigung des Wedeler Hochschullehrers (E-Mail), dass Kurs im Ausland anerkannt werden kann.
    • Sprachkurse nur zusätzlich zu Fachstudium
    • Auswahl von Kursen im Umfang 30 ECTS oder dem Äquivalent in lokalen Credits
  • Nach Ankunft Prüfung des Angebots, ggfs. Anpassung des Programms in Absprache mit Frau Limberg (spätestens 1 Woche nach Ankunft!)
  • Regel: Ohne Absprache keine Anerkennung!
  • Zur Anerkennung ist dann ein von der dortigen Hochschule ausgestelltes, unterschriebenes und mit offiziellem Stempel versehenes Transcript of Records im IO vorzulegen. Sie müssen selbst dafür Sorge tragen, dass Ihnen die ausländische Hochschule eines ausstellt.