Erläuterungen zu den Zulassungsvoraussetzungen zum Auslandssemester (AS) und zur Berechnung der verwendeten Durchschnittsnote

Zulassungsvoraussetzungen zum AS :


•    Es müssen alle Prüfungs- und Studienleistungen des ersten Verwaltungssemesters (also zu 100%!) erfolgreich absolviert sein. 
•    Es müssen Prüfungs- und Studienleistungen des zweiten Verwaltungssemesters im Umfang von 15 ECTS erfolgreich absolviert sein. 

Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung ist Bedingung, um sich für einen Platz für ein Auslandssemester bewerben zu können. Das bedeutet, diese Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sein. Dieser ist in der Regel das Ende der zweiten Januarwoche für das folgende Wintersemester bzw. das Ende der zweiten Augustwoche für das folgende Sommersemester. Bitte beachten Sie die genauen Termine, die durch das International Office bekannt gegeben werden.

Erfolgreich absolviert ist eine Leistung, wenn sie bestanden wurde und die bestandene Leistung in der Leistungsübersicht eingetragen wurde. Erst dann werden auch die zugehörigen ECTS gutgeschrieben.

Hinweis: das technische Grundpraktikum bei B-Wing ist bis zum Ende des Semesters der Bewerbung für das AS zu absolvieren. Ein Nachweis über den Praktikumsplatz und die Terminierung des Praktikums ist der Bewerbung für das AS beizufügen. Das Praktikum muss dann bis Ende des betreffenden Semesters in der Leistungsübersicht eingetragen sein. 

Berechnung des Notendurchschnitts:

Der Notendurchschnitt wird benötigt, da einige Partnerhochschulen nur Studierende mit einem Mindest-Notendurchschnitt zum Studium zulassen. 
Zudem wird der Notendurchschnitt für interne Zwecke genutzt, um AS-Studienplätze zu vergeben, wenn die Zahl der Bewerber die Zahl der Plätze an einer bestimmten Partnerhochschule übersteigt. Die Vergabe der Plätze erfolgt in absteigender Reihenfolge beginnend mit dem Bewerber mit dem besten Notendurchschnitt bis alle Plätze an einer Partnerhochschule vergeben sind.

Die Durchschnittsnote wird wie folgt berechnet:
Alle benoteten Leistungen (auch nicht bestandene) werden mit ihrer ECTS-Zahl gewichtet, summiert und durch die Summe der benoteten ECTS geteilt.
Dabei geht pro Fach nur eine Note und zwar die jeweils letzte Note ein.

Das bedeutet, wenn z.B. nach zweimaligem Durchfallen die Prüfung mit 4,0 bestanden wird, geht die 4,0 ein. Ist bspw. die letzte Note eine 5,0, da die Prüfung bisher noch nicht bestanden wurde, so wird die 5,0 berücksichtigt.