BAföG
s.a. Regelungen Inlands-BAföG und Auslands-BAföG
Ansprechpartner an der FH Wedel ist Herr Prof. Stenzel.
Für die Gewährung von staatlichen Ausbildungsbeihilfen für Studierende gelten die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Antragsformulare sind online verfügbar und liegen in der FH Wedel aus.
Für den Antrag ist das Einkommen der Eltern maßgebend, in bestimmten Fällen wird auch elternunabhängig gefördert.
Auskünfte über Förderungsmöglichkeiten (inkl. Miet- und Krankenkassenzuschuss) bekommen Sie zu den Sprechzeiten (Di. 13 - 15 Uhr und Do. 9 - 12 Uhr) beim
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Westring 385, 24118 Kiel
Tel.: 0431-880 2635
Sprechzeiten an der FH Wedel:
Jeden 2. Dienstag im Monat (außer in der vorlesungsfreien Zeit) von 10 - 13 Uhr (Raum E19 - Altbau Erdgeschoss).
Falls Sie den Termin wahrnehmen möchten, teilen Sie bitte Ihre Förderungsnummer bis spätestens einen Tag vor der Beratung unserem Studentensekretariat mit, damit der Sacharbeiter ggf. Ihre Akte aus Kiel mitbringen kann.