Eingangsvoraussetzungen
Eingangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber
- entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signaturstaaten angehört, einen Bachelor-Abschluss oder einen diesem gleichwertigen Abschluss im Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Wirtschaftsingenieurwesen/Informatik oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat, oder
- an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat. Die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de) festgestellt.
Die Entscheidung, ob ein Studiengang fachlich eng verwandt ist, trifft der Prüfungsausschuss.
Es gelten weiterhin folgende Regelungen:
- Für die Zulassung ist ein Bachelor-Abschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 erforderlich.
- Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber mit einer Gesamtnote zwischen 2,6 und 2,9 können auf Antrag nach einer Eignungsprüfung vom Prüfungsausschuss für den Master-Studiengang zugelassen werden. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt dazu zwei Prüfungsberechtigte, die an der Durchführung des Masterstudiums beteiligt sind. Die Zulassungsprüfung dient insbesondere zur Ermittlung der Motivation und der fachlichen und persönlichen Eignung der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers. Im Rahmen dieses Gespräches kann auf das vorherige Hochschulstudium, berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten, persönliches und fachliches Kommunikationsverhalten sowie Teamfähigkeit und Konfliktlösungsbereitschaft eingegangen werden.
- Die Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre müssen ein vergleichbares wissenschaftliches Kernfach (Medienwirtschaft, Marketing, Dienstleistungsmanagement) in ihrem Bachelor-Abschluss nachweisen können. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Gleichwertigkeit.
Die Hochschulleitung bestimmt Form und Fristen des Zulassungsantrages sowie die Unterlagen, die diesem Antrag mindestens beizufügen sind.