Ergänzende Unterlagen
Hochschulwechsel
Es muss immer eine Exmatrikulationsbescheinigung eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind bei einem Hochschulwechsel ohne Abschluss einzureichen:
- aktuelles, endgültiges Notenkonto (inkl. Fehlversuche!)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wir weisen darauf hin, dass nach § 7 der Prüfungsverfahrensordnung Studien- und Prüfungsleistungen anderer Studiengänge und anderer Hochschulen anerkannt werden, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der FH Wedel ganz oder im Wesentlichen entsprechen.
Deshalb benötigen wir detaillierte und von der Hochschule beglaubigte Inhaltsangaben zu den Vorlesungs- und Prüfungsinhalten von den abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen.
Laut § 15 Abs. 1 der Prüfungsverfahrensordnung sind dabei auch Fehlversuche zu übernehmen.
Diese Unterlagen sind spätestens bis zum 31.03. (für Beginn Sommersemester) und bis zum 30.09. (für Beginn Wintersemester) einzureichen.
Sollten die Unterlagen nicht fristgerecht eingehen oder auf Grund der Vorleistungen kein Studienbeginn an der FH Wedel möglich sein, wird die Aufnahme widerrufen.
Bei einem Hochschulwechsel mit Abschluss sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Abschlusszeugnis
- Abschlussurkunde
- Diploma Supplement
- Notenkonto inkl. ECTS-Noten.
Studienbewerber aus China
Studienbewerber aus China benötigen für ihre Bewerbung eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle des Kulturreferats der Deutschen Botschaft.
Die Adresse der Akademischen Prüfstelle lautet:
Landmark Tower 2, Büro 0311
8 North Dongsanhuan Road
Chaoyang District
100004 Beijing
Tel.: +86 10 6590 7138
Fax: +86 10 6590 7140
info(at)aps.org.cn
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Peking.