Zeugnis

s.a. Examen

Zeugnisübergabe

s.a. Examen

Zulassung zur Abschlussprüfung

s.a. Bekanntgabe (Zulassung zur Abschlussprüfung)

Zuständigkeiten

s.a. Übersicht Zuständigkeiten

Zwangsanmeldungen

Zwangsanmeldungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen erfolgen für nicht bestandene Prüfungen im SS 2006 oder später.

Studierende, die eine Prüfungsleistung (Klausur, mündliche Prüfung) nicht bestanden haben (Note = 5,0), müssen die Prüfung im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters ablegen.

Eine Verlängerung der Frist ist nur im Falle eines Auslandsaufenthalts aufgrund eines offiziellen Auslandssemesters oder im Falle eines Rücktritts von der Prüfung aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich.

Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen erfolgen durch die Hochschule. Eine Klausurabmeldung von einer Wiederholungsprüfung ist nicht möglich.

Zwangsexmatrikulation

Eine Zwangsexmatrikulation erfolgt, wenn

  • eine für die Fortsetzung des Studiums erforderliche Prüfungsleistung endgültig nicht erbracht wurde
  • die/der Studierende sich nicht ordnungsgemäß rückgemeldet hat
  • erforderliche Beiträge nicht gezahlt sind, z. B. Studiengebühren oder der Semesterbeitrag (Sozialbeitrag)
  • die/der Studierende die Versicherungsbescheinigung aus eigenem Verschulden nicht einreicht
  • eine/ein Student(in) Gewalt gegen andere Hochschulmitglieder oder Organe anwendet oder androht oder Veranstaltungen der Hochschule wiederholt behindert.

s.a. HSG des Landes Schleswig-Holstein (§ 42)

Eine Zwangsexmatrikulation bedeutet, dass an keiner anderen Universität/Fachhochschule - im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland - der Studiengang wieder aufgenommen werden kann. Teilweise (z.B. in Schleswig-Holstein) gilt dies auch für andere Studiengänge und zwar dann, wenn das Prüfungsfach, in dem die Prüfungsleistung endgültig nicht erbracht wurde, identisch mit einer Prüfungsleistung im anderen Studiengang ist. In Zweifelsfällen wenden Sie sich an das Prüfungsamt der Universität/Fachhochschule, wo Sie das neue Studium aufnehmen möchten.